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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Gimmler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
1 Beauftragung, Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen und deren Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit in besonderen Mandatsbeziehungen nichts Spezielleres vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, da Aufträge von Nicht-Unternehmern aufgrund der Struktur des Tätigkeitsbereichs der Rechtsanwaltsgesellschaft und der Gimmler Unternehmensgruppe nicht bearbeitet werden. Sollte in einem ausnahmsweisen Einzelfall doch ein Auftrag eines Nicht-Unternehmers angenommen werden, gelten diese Bedingungen ausdrücklich nicht für diesen Fall.
1.1 Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle mit der Rechtsanwaltsgesellschaft abgeschlossenen Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskunft, Geschäftsbesorgung, steuerliche Beratung und Vertretung ist. Sie gelten auch dann, wenn im Einzelfall der Vertrag nur mit einem Mitglied der Rechtsanwaltsgesellschaft geschlossen wird.
1.2 Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen der Rechtsanwaltsgesellschaft mit dem Klienten.
1.3 Regelungen eines im Einzelfall geschlossenen Beratungsvertrages gehen vor.
1.4 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Klienten und der Rechtsanwaltsgesellschaft gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, bei Auftragserteilung ist ausdrücklich ein anderes Recht vereinbart worden.
2 Korrespondenz und Korrespondenzsprache, Übersetzung, Prüfungs- und Mitwirkungspflichten des Klienten
2.1 Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Klienten und Dritten auch per E-Mail zu führen. Die Rechtsanwaltsgesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Datenübertragung per E-Mail über das Internet unsicher im Hinblick auf Vertraulichkeit und Authentizität ist und dass es bei der elektronischen Datenübertragung per E-Mail über das Internet zu Datenverlusten kommen kann sowie unbemerkt Computerviren übertragen werden können.
Sollte der Klient wegen der Möglichkeit, dass andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen könnten oder aus anderen, insbesondere aus vorstehend genannten, Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per E-Mail wünschen, ist dies der Rechtsanwaltsgesellschaft entsprechend mitzuteilen. Es werden dann gemeinsam andere Wege der Kommunikation festgelegt, z. B. Telefax oder Brief.
2.2 Der Klient unterrichtet die Rechtsanwaltsgesellschaft vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung durch die Rechtsanwaltsgesellschaft erforderlich ist. Die Rechtsanwaltsgesellschaft kann grundsätzlich den Angaben des Klienten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und diese Tatsachen der Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Klient verpflichtet sich, für die Dauer des Mandats die Rechtsanwaltsgesellschaft unverzüglich über Handlungen, die der Klient selbst gegenüber Gerichten, Behörden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.
2.3 Der Klient ist verpflichtet, die Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; neben den erforderlichen und bedeutsamen Informationen, die der Rechtsanwaltsgesellschaft rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind, sind der Rechtsanwaltsgesellschaft alle Unterlagen des Klienten rechtzeitig zu übermitteln. Jede Adressänderung (Wohnsitz, Anschrift, Geschäftsadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse) ist der Rechtsanwaltsgesellschaft unverzüglich mitzuteilen ebenso wie evtl. Abwesenheiten.
2.4 Der Klient ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke der Rechtsanwaltsgesellschaft daraufhin zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig und vollständig wiedergegeben sind.
2.5 Die vom Klienten bei Mandatsbeginn bekannt gegebenen Adressdaten gelten bis zu einer Änderungsangabe des Klienten als zutreffend. Soweit die Rechtsanwaltsgesellschaft an die angegebene Adresse Schriftstücke versendet, genügt sie ihrer Informationspflicht. Gibt der Klient eine E-Mail-Adresse und/oder Telefaxnummer bei Mandatsbeginn als Adressdaten an, darf die Rechtsanwaltsgesellschaft Informationen auch hierüber an den Klienten erteilen. Bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse ist der Klient ausdrücklich damit einverstanden, dass die Mitteilung auch unverschlüsselt an ihn übermittelt werden darf, es sei denn der Klient widerspricht dieser Übermittlungsart ausdrücklich und gibt eine Änderung seiner Kommunikationsdaten ohne E-Mail-Adresse an.
2.6 Werden Unterlagen an den Klienten versandt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte oder erfolgreich einvernehmlich genutzte Adresse, auch E-Mail-Adresse, geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Klient, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.
2.7 Die Korrespondenzsprache ist grundsätzlich deutsch, es sei denn, es wird im Einzelfall eine andere Korrespondenzsprache vereinbart. Hierzu kommt insbesondere englisch in Betracht. Der Klient ist darüber informiert, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft keine Muttersprachler in Fremdsprachen hat, Übersetzungen sind daher grundsätzlich zu überprüfen. Übersetzungen werden nur dann verbindlich, wenn sie gegen Kostenweitergabe von einem amtlich anerkannten Übersetzungsdienst / Übersetzer redigiert und überarbeitet wurden.
3 Schweigepflicht, Datenschutz
3.1 Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Klienten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Klient erklärt sich einverstanden, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft zur Durchführung des Auftrags Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, ausländischen Rechtsanwälten und sonstigen ihrerseits berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Informationen des Klienten mitteilt, soweit die Rechtsanwaltsgesellschaft dies zur Durchführung des Auftrags für notwendig erachtet und dies mit dem Klienten vereinbart wurde. Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung des Klienten erfolgen.
3.2 Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Klienten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
4 Haftungsbegrenzung und Verjährung
4.1 Wir begrenzen gemäß § 51 a BRAO unsere Haftung für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 10.000.000,00 €. Dies gilt jedoch nicht, soweit eine gesonderte Haftungsbegrenzung individualvertraglich vereinbart wird.
4.2 Sämtliche Ansprüche gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft bzw. den beauftragten Rechtsanwalt verjähren nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Auftrags, sofern nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
5 Preisangaben und Mehrwertsteuer, Aufrechnung, Zahlungsziel
5.1 Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare für einen Standardfall.
5.2 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Rechtsanwaltsgesellschaft oder Zurückbehaltung der Vergütung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.3 Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung.
6 Gerichtsstandsvereinbarung
Für alle Streitigkeiten aus dieser Vergütungsvereinbarung wird der Gerichtsstand Koblenz vereinbart.