Verjährung in Transport und Logistik – Die unterschätzte Gefahr

Verjährung in Transport und Logistik – Die unterschätzte Gefahr

Sachverhalt: Ein Maschinenbauer beauftragt einen Frachtführer mit dem Transport einer Maschine. Aus ungeklärten Gründen kommt die Maschine beschädigt beim Kunden an. Dieser meldet den Schaden, jedoch mit zeitlicher Verzögerung. Bis der Schaden bearbeitet ist und geltend gemacht wird, ist ein Jahr vergangen. Der Frachtführer beruft sich auf
Verjährung.

Rechtlicher Hintergrund: Die Verjährung im Frachtrecht ist kurz. Grund dafür ist das Interesse des Schuldners an rasche Abwicklung von Schadensfällen. Wer nun die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren im Kopf hat, die für die meisten Ansprüche des täglichen Lebens gilt, kann schnell teure Pannen erleben. Dazu kommt, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren erst mit dem Schluss des Jahres, indem der
Anspruch entstanden ist, beginnt. Die kurze Frist im Frachtrecht beginnt jedoch schon mit Ablauf des Tages der Ablieferung.

Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht nur Frachtverträge, sondern auch für Speditions- und Lagerverträge und auch für grenzüberschreitende Transporte (auf der Straße). Eine Ausnahme gilt jedoch bei grobem Verschulden, dann verlängert sich die Frist auf 3 Jahre, wird jedoch auch taggenau berechnet.

Wie kann die Verjährung verhindert werden?

Kann der Schadensfall nicht innerhalb eines Jahres aufgeklärt werden, kann die Verjährung gehemmt werden durch folgende Maßnahmen:

  • Reklamation (sogenannte Haftbarhaltung) Dazu erfordert es eine Erklärung in Textform, mit der Ersatzansprüche erhoben
    werden. Die Verjährung wird dadurch gehemmt, bis der Frachtführer die Erfüllung des Anspruchs ablehnt.
  • Mahnbescheid
    Wird innerhalb der Verjährungsfrist ein Mahnbescheid beantragt, wird die Verjährung gehemmt.
  • Verhandlungen
    Auch Verhandlungen zwischen den Parteien hemmen die Verjährung. Diese Verhandlungen sollten möglichst schriftlich protokolliert werden.
  • Vereinbarung
    In diesem Fall einigt man sich mit dem Anspruchsgegner darauf, die Verjährung für einen bestimmten Zeitraum hinauszuschieben
  • Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist

Der Praxistipp:

  1. Tragen Sie die Fristen in Ihr Zeitmanagementsystem ein, z.B. Outlook
  2. Verhindern Sie die Verjährung der Ansprüche rechtzeitig, bevor die Jahresfrist abgelaufen ist. Bei Transport- und Lagerschäden werden leicht hohe Schadenssummen erreicht. Kenntnisse der einzelnen Verjährungsfristen sowie ein funktionierendes Fristenmanagement machen sich auf jeden Fall bezahlt.
  3. Und wenn die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Problem darstellt: Individualvertraglich können Sie die gesetzliche Verjährungsfrist mit Ihren Vertragspartnern verlängern.