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LOGISTIK 4.0 – Der rechtliche Baustein
LOGISTIK 4.0 – Der rechtliche Baustein
Was ist Logistik 4.0?
Logistik 4.0 beschreibt die Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Logistik, insbesondere die Mitgestaltung und Unterstützung durch die funktions- und unternehmensübergreifende Koordinationsfunktion der Logistik. Selbstverständlich benötigen die Unternehmen hier nicht nur eine resiliente Logistik, sondern auch ein resilientes Vertragssystem. Hierzu zählt insbesondere die Integration der Mitglieder einer Wertschöpfungskette über Verträge sowie die Zukunftsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des Logistikvertrags für neue Entwicklungen und neue (technische) Möglichkeiten.
Maschinelle Willenserklärungen aus rechtlicher Sicht
Die vermehrte Einbindung von „maschinellen Willenserklärungen“ führt zu neuen Fragen der juristischen Abbildung. Viele davon können allerdings mit vorhandenen Gesetzen und einem individuellen Vertrag gut gelöst werden. Die Prozesse müssen klar abgebildet und die Verantwortlichkeiten frühzeitig geklärt werden: Wer verursacht welche „maschinellen Willenserklärungen“ und wem wird diese daher zugerechnet, z.B. bei automatischer Bestellung benötigter Produktionsteile.
Neue Kommunikationswege und die Berücksichtigung dieser in Verträgen
Ebenfalls sollten von Anfang an die durch Logistik 4.0 entstandenen neuen Kommunikationswege berücksichtigt werden und im Rahmen der Leistungsbeschreibung etwa bei der Just-in-Sequence-Lieferung beschrieben werden. Dabei werden vermehrt Schnittstelleneinrichtungen erforderlich, die eine erhöhte Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und Logistikdienstleister erforderlich machen. Dies sollte auch durch Mitwirkungs- und Auskunftspflichten im Vertrag berücksichtigt werden.
Schneller Wandel in der Technik: Updates, Simulationen und Testläufe
Während der Vertragszeit ist insbesondere ein Augenmerk auf die Flexibilität zu legen. Hier ist erforderlich, dass auf schnelle technische Weiterentwicklungen reagiert werden kann. Klarheit sollte auch darüber bestehen, ob der Logistik-Dienstleister verpflichtet ist Updates etwa im Rahmen einer KVP-Regelung durchzuführen. Wenn ja, muss die Kostenfrage geregelt und abgestimmt werden, wann z.B. Simulationen und Testläufe durchgeführt werden können. Sollen weitere Leistungen verlangt werden können, so sollte diese nicht durch eine „vertragliche Einigung“ möglich sein. Denn eine solche kommt erst dann zustande, wenn beide Parteien dem zugestimmt haben und wird bereits durch ein einseitiges „nein“ blockiert. Hier sind einseitige Anpassungsrechte unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zu empfehlen.
TOMs, Versicherungen und die Frage, was mit den Daten nach Vertragsende geschieht
Wesentlich ist auch die Sicherheit der Logistik durch regelmäßig zu prüfende TOMs und auf finanzieller Seite durch angemessene Versicherungen wie z.B. einer Software-Versicherung.
Nicht zuletzt ist im Rahmen der Logistik 4.0 auch an die Zeit nach Vertragsende zu denken. Der Umfang der ausgetauschten Informationen und Daten wird immer größer. Hier muss unbedingt geregelt werden, was mit den Daten nach Vertragsende geschieht.
Logistik 4.0: Fluch oder Segen?
Seit Beginn von Logistik 4.0 hat sich die erste Aufregung gelegt, und es wird mehr abgewogen, welche Leistungen und Kosten für jedes einzelne Unternehmen tatsächlich sinnvoll sind. Vor allem kleine und mittelständische Logistikunternehmen kann die Umstellung auf Logistik 4.0 an ihre finanziellen Grenzen bringen, etwa wenn ein Anschluss an die Breitbandtechnologien erforderlich ist. Gerade bei Projektbeginn kann aber die Chance genutzt werden, den Auftraggeber an diesen Kosten zu beteiligen, etwa wenn dieser eine individuelle Gestaltung der Software wünscht oder durch einen Ausgleich bei Vertragsende.
Auch die neuen rechtlichen Anforderungen können in einem sorgfältig abgestimmten und individuell ausgestalteten Logistikvertrag gut abgebildet werden, um eine rundum sichere Logistik zu ermöglichen. Daher gilt: Bei richtiger Betrachtung ist das Recht kein Hinderungsfaktor, sondern wie immer ein Enabler von guter Logistik, auch guter Logistik 4.0.