SERIE: Does & Donts im Transport- und Logistikrahmenvertrag

Dos & Don´ts im Transport- und Logistikrahmenvertrag

Eine lange Vertragslaufzeit im Logistikvertrag ist für Logistikdienstleister kein Garant für Beschäftigung

Für Logistikdienstleister sind langfristige Verträge von großer Wichtigkeit – insbesondere dann, wenn hohe Investitionen getätigt wurden. Deshalb legen Dienstleister Wert auf die Festlegung der Vertragslaufzeit in den Logistikverträgen. Um sich auf der sicheren Seite zu fühlen, werden dann oft umfangreiche Regelungen zu Verlängerungsoptionen und Ähnlichem aufgenommen.

Jedoch findet sich erstaunlicherweise dann im Vertrag zu den Punkten Exklusivität bzw. Mindestmenge aber:

NICHTS.

Teilweise wird sogar ausdrücklich festgelegt, dass es keine Mindestmenge und auch keine Verpflichtung des Auftraggebers gibt, den Logistikdienstleister zu beauftragen. Zuweilen aber ist dieser Punkt schlicht nicht geregelt.

Hier muss jeder Dienstleister hellhörig werden. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen nicht einmal verpflichtet, eine Kündigung auszusprechen. Er unterlässt es einfach den Dienstleister weiter zu beschäftigen.

Als Logistikdienstleister sollte Wert darauf gelegt werden, dass eine Regelung aufgenommen wird, die diese Lage jedenfalls verhindert.